4.000 Mitwirkende
weitergeben. vermitteln. begeistern.

Fischertagsverein Memmingen

Sehr geehrte Besucherin,
sehr geehrter Besucher,


seit dem frühen Mittelalter durchzieht der Stadtbach Memmingen. Er muss einmal im Jahr saniert und gereinigt werden und wird zu diesem Zweck abgelassen. Das vorherige Abfischen entwickelte sich im Laufe der Zeit zu einem Fest für die Bürger der Stadt, da die Fische für sie eine seltene Delikatesse waren. 1572 wird das Abfischen erstmals in der Schorer-Chronik erwähnt.

Veranstalter war bis zum Jahr 1919 die Stadt Memmingen, das Rahmenprogramm gestaltete eine bürgerliche Vereinigung, seit dem Jahr 1900 als eingetragener Verein. Im Jahre 1919 übertrug die Stadt dem Fischertagsverein die Durchführung des Fischertags insgesamt.

Seit dem Jahr 1980 veranstaltet der Verein als "Großen Fischertag" die Wallensteinwoche und erinnert damit an den dreimonatigen Aufenthalt des Oberbefehlshabers der kaiserlichen Truppen in der protestantischen Freien Reichsstadt im Jahre 1630.

Der Verein hat über 4.000 Mitglieder in 37 Gruppen, die aktiv der Geschichte und dem Brauchtum ihrer Heimat verbunden sind.

Viel Spaß und interessante Informationen wünscht Ihnen die Vorstandschaft des Fischertagsverein Memmingen.

 

Gruppengliederung

Die Gruppe der Stadtbachfischer:
Dies sind alle Mitglieder, die in der Mitgliederliste der Stadtbachfischer geführt werden und die Voraussetzungen gemäß § 9, Ziff. 3 dieser Satzung, die ausschließlich zum jährlichen Ausfischen des Stadtbaches berechtigen,
erfüllen.

Fischertagsgruppen:
Dies sind alle Mitglieder, die in den Mitgliederlisten einzelner Gruppen geführt werden, die in der Regel am jährlichen Fischertag mitwirken.

Festspielgruppen:
Dies sind alle Mitglieder, die in den Mitgliederlisten einzelner Gruppen geführt werden, die in der Regel an der periodisch stattfindenden Historischen Woche mitwirken. Eine Mitgliedschaft in mehreren Gruppen ist möglich.

 

Zweck und Aufgabe

Dem Verein obliegt die Durchführung und festliche Gestaltung des alljährlich stattfindenden "Memminger Fischertags" und der periodisch stattfindenden "Großer Fischertage" (Festspiele), die Erhaltung und Pflege des Stadtbaches in seiner Bedeutung für die Stadt, die Pflege heimischen Brauchtums und des Heimatgedankens.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke". Seine Mitglieder können das Vermögen (Kostüme, Requisiten, Fahrzeuge, Geschirre, usw.) im Sinne des Vereinszweckes nur im Rahmen der Satzung und der Gruppenordnungen nutzen.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Dies gilt auch für etwaige Überschüsse und Rücklagen, die nach § 58, Ziffer. 6 der Abgabeordnung 1977 gebildet werden können.

Der Verein wird ehrenamtlich geführt. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. An die Mitglieder der Vereinsorgane dürfen, abgesehen vom Ersatz tatsächlich entstandener Auslagen und Aufwendungen für den Verein, keine Vergütungen bezahlt werden. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als solche auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.